#43 Immobilienbewirtschaftung der kantonalen Gebäude?
Fakten
An der Kantonsratssitzung vom 18. März 2021 wurde im Traktandum 2 über die Immobilienstrategie des Kantons Obwalden beraten. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können auf der Kantons-Homepage eingesehen werden (vgl. untenstehender Link).
Kantonsratsunterlagen vom 18. März 2021
Der Kanton Obwalden ist Eigentümer von rund 250 Grundstücken mit insgesamt 61 Immobilien zu einem Gebäudeversicherungswert von rund 300 Millionen Franken. Diese befinden sich sowohl im Verwaltungs- als auch im Finanzvermögen. Zudem mietet der Kanton Obwalden verschiedene Objekte für seine Verwaltungstätigkeit.
In den kommenden Jahren stehen für den Kanton Obwalden wichtige Entscheidungen im Immobilienportfolio an. Sie betreffen im Bereich Werterhalt grössere Sanierungsvorhaben von einzelnen Objekten, Aus- und Neubauten von Liegenschaften sowie langfristig ausgerichtete Standortentscheide von Dienstabteilungen. Diese Entscheidungen sollen nicht ad-hoc auf der Basis von Einzelbedürfnissen erfolgen, sondern abgestimmt auf die Entwicklung des gesamten Immobilienportfolios und im Einklang mit festgesetzten Leitsätzen und Grundsätzen für Bau, Betrieb und Unterhalt der Immobilien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Arealstrategien. Der Regierungsrat beschloss aus diesem Grund in der Amtsdauerplanung 2018 bis 2022 eine umfassende Immobilienstrategie zu erarbeiten. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement ist zuständig dafür und beauftragte das Hoch- und Tiefbauamt mit dem Vorhaben als Schwerpunkt im Jahr 2020.
#43 Immobilienbewirtschaftung der kantonalen Gebäude?
Unsere Haltung
Votum FDP-Fraktion Immobilienstrategie für die Kantonsratssitzung am 18.3.21 (Votum des Fraktionspräsidenten Roland Kurz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Anwesende
Die Immobilienstrategie vom Kanton Obwalden ist sehr umfassend und zeigt mit den verschiedenen Varianten interessante Möglichkeiten auf. Ich bedanke mich für diese ausführliche und umfassende Arbeit.
Die negative Rückmeldung des Klosters verhindert jedoch bereits eine der Varianten und das muss nicht zwingend negativ für den Kanton Obwalden sein.
Vielmehr könnte es der Auslöser werden, vermehrt Neubauvarianten als Ersatz zu prüfen.
Mit Neubauten könnten die einzelnen Bedürfnisse der einzelnen Departemente plangenauer abgedeckt werden.
Eventuell würde bei Neubauten auch ein (Sale and Lease back) attraktiver werden und dann einen Sinn machen.
In so einem Fall wäre es von Vorteil, wenn man nicht bloss die OKB anfragt, sondern spezialisierte Finanzinstitute oder Versicherungen, die solche Finanzierungen gerne anbieten.
Ich persönlich bin jedoch nicht erfreut, wenn der Kanton Obwalden ihr Eigentum veräussert und so kurzfristig Geld generiert.
In der aktuell finanziell angespannten Lage wäre dieses zusätzliche Geld wohl schnell wieder weg.
Nochmals zur Antwort vom Kloster:
Es ist wichtig, die Türe nicht komplett zu zu schlagen. Das wäre für künftige Verhandlungen nicht von Vorteil.
Die Liegenschaften des Klosters gehören zum Kanton Obwalden wie vieles andere auch. Schlussendlich verdankt Obwalden dem Kloster in der Vergangenheit einiges an Fortschritt und Bildung.
Die FDP-Fraktion stimmt einstimmig für den Kantonsratsbeschluss inkl. der Anmerkung der Kommission KSPA.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Kantonsrat Roland Kurz, 18.3.21
Nachbetrachtung der Kantonsratssitzung
Kantonsratsbeschluss über die Immobilienstrategie:
Die Anmerkung der vorberatenden Kommission KSPA wurde mit 42 Ja zu 10 Nein angenommen. (Siehe link Kantonsratsseite)
Ebenfalls wurde die Anmerkung der SVP mit 32 Ja zu 13 Nein und 2 Enthaltungen gutgeheissen.
Schlussabstimmung;
Der Kantonsratsbeschluss über die Immobilienstrategie wurde inkl. der Anmerkungen schlussendlich einstimmig mit 52 ja Stimmen zur Kenntnis genommen.
Baudirektor und Regierungsrat Sepp Hess kann gemäss seiner Aussage gut mit diesen Anmerkungen leben.
Kommentar
Meiner Meinung nach ist die langfristige Immobilienstrategie sehr wertvoll.
Der Regierungsrat kommuniziert sehr offen und bindet die zuständige Kommission und den Kantonsrat rechtzeitig ein.
Das Resultat ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Departement, dem Regierungsrat, dem Kantonsrat und der zuständigen Kommission.
Roland Kurz