#89 Ist die Sanierung der Psychiatrie notwendig?
Fakten
Visualisierung des überarbeiteten Siegerprojekts Aurorafalter (Quelle: Beilage zur Medienmitteilung Kanton Obwalden vom 22.8.22)
Der Regierungsrat Obwalden informiert gemäss Medienmitteilung vom 22.8.22 (Nr. 47):
Sanierungsbedarf und Sanierungspflicht
Seit dem 1. Januar 2017 stellt die Luzerner Psychiatrie (lups) die psychiatrische Versorgung der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden sicher. Die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der lups sieht vor, dass der Kanton Obwalden der lups Räumlichkeiten für die psychiatrische Grundversorgung am Standort Sarnen gegen eine Miete zur Verfügung stellt und dass er die dringlich notwendige Renovation des Psychiatriegebäudes in Sarnen vornimmt.
Das 1856 erstellte Psychiatriegebäude wurde letztmals 1972 umfassend renoviert. Es ist dringend sanierungsbedürftig und erfüllt die heute geltenden Vorschriften betreffend Statik, Schall- und Brandschutz nicht mehr. Der Psychiatriebetrieb in diesem Gebäude wird zunehmend schwieriger.
Psychiatrische Versorgung vor Ort bringt grosse Vorteile
Obwaldner Patientinnen und Patienten können am Psychiatriestandort Sarnen in ihrer vertrauten Umgebung ambulant oder stationär betreut werden. Das ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Das Behandlungskonzept der lups vor Ort ist hochwertig und kosteneffizient; die ambulante Versorgung ersetzt in vielen Fällen eine stationäre Behandlung. Auch die Patientinnen und Patienten des Kantonsspitals werden von der lups psychiatrisch versorgt. Das psychiatrische Angebot der lups in Sarnen stärkt den Spitalstandort Sarnen und die Zusammenarbeit im Gesundheits-bereich mit Luzern und Nidwalden.
Zeitnahe Lösung erforderlich
Die lups kann ihr psychiatrisches Angebot nur noch für kurze Zeit im sanierungsbedürftigen Gebäude in Sarnen aufrechterhalten. Erfüllt der Kanton nicht zeitnah seine vertragliche Verpflichtung, das Gebäude zu sanieren, so kann die lups die Zusammenarbeitsvereinbarung kündigen. Die psychiatrische Betreuung der Obwaldner Bevölkerung müsste in diesem Fall mit kantonsexternen, teureren Versorgungslösungen neu organisiert und verhandelt werden. Mit dem Sanierungsprojekt liegt eine baureife Lösung vor, die bis Mitte 2025 realisiert werden kann. Eine Entlassung aus dem kantonalen Denkmalschutz und ein Neubau würden demgegenüber jahrelange Verfahren mit ungewissem Ausgang, ob überhaupt ein Neubau realisiert werden darf, auslösen (Entlassung aus dem kantonalen Denkmalschutz, Neubau mit den strengen Anforderungen des ISOS).»
(Quelle: Auszug aus Medienmitteilung Kanton Obwalden vom 22.8.22
#89 Ist die Sanierung der Psychiatrie notwendig?
Unsere Haltung
Der Lungerer FDP-Kantonsrat Andreas Gasser empfiehlt ein JA am 25.9.2022: