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Konkret Obwalden

#94 Braucht es eine Revision der AHV?

Fakten


Quelle: https://www.sichereahv.ch/download/

Die Reform AHV 21 umfasst zwei Teile: die Änderung des AHV-Gesetzes und die Änderung der Bundesverfassung infolge Erhöhung der Mehrwertsteuer. Und sie bringt zahlreiche Modernisierungen:

Harmonisierung des Referenzalters: Das Referenzalter der Frauen wird an jenes der Männer angepasst. Dadurch kann das System, welches sich auf ein veralteten Rollenbild stützt, modernisiert werden. Die Anpassung des Referenzalters erfolgt schrittweise und bringt der ersten Säule rund 1,4 Milliarden Franken bis 2030  ein.

Ausgleichsmassnahmen für betroffene Jahrgänge: Die Harmonisierung des Referenzalters greift in die Lebensplanung von Frauen kurz vor der Pensionierung ein. Deshalb profitiert die Übergangsgeneration von grosszügigen Ausgleichsmassnahmen in der Höhe von insgesamt 530 Millionen Franken.

Flexibilisierung des Rentenzugs und Einführung des Referenzalters: Das heutige System der AHV ist veraltet und basiert auf dem klassischen Familienmodell. Dank der AHV 21 wird das starre System des Rentenalters 65 durch die Einführung des Referenzalters flexibilisiert und modernisiert. Personen kurz vor der Pensionierung können neu ihren AHV-Bezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren individuell und flexibel gestalten.
Soziale Verbesserung: Die Hilflosenentschädigung   unterstützt Personen, die trotz einer Rente noch auf Unterstützung angewiesen sind. Durch die AHV 21 wird die Wartefrist für die Hilflosenentschädigung von 12 Monate auf 6 Monate heruntergesetzt – somit kann Rentnerinnen und Rentnern in finanziellen Nöten schneller geholfen werden.

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#94 Braucht es eine Revision der AHV?

Unsere Haltung

Die heute ausbezahlten AHV-Renten werden durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert. Dieses System hat zum Zeitpunkt der Einführung der AHV im Jahr 1948 einwandfrei funktioniert. Aufgrund von Reformblockaden konnte die 1 Säule in den letzten 25 Jahren nicht mehr modernisiert werden. In den letzten 25 Jahren hat sich nicht nur demografisch viel verändert. Daher braucht es eine Modernisierung der Altersvorsorge. Wichtig ist dabei, dass die Personen die bereits Renten beziehen, nicht durch diese Modernisierung finanziell leiden. Mit der Ablösung des Rentenalters durch das Referenzalter bringt die AHV 21 die nötigen strukturellen Modernisierungen, sodass die ganze Gesellschaft davon profitiert. Das starre Rentenalter wird durch ein Referenzalter ersetzt, welches die nötige Flexibilisierung zwischen 63 und 70 Jahren bringt. Auch die Frauen in der Übergangsgenerationen, welche von dieser Modernisierung betroffen sind, werden grosszügig durch Ergänzungsleistungen entschädigt. Die AHV kann gleichzeitig stabilisiert, modernisiert und flexibilisiert werden ohne dass es zu Rentenkürzungen für die Pensionierten kommt.

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