#85 Soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden?
Fakten
Am 13. Februar 2022 stimmen wir über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ab, eine Stempelsteuer, die auf Beteiligungsrechten erhoben wird. Worum geht es? Bei der Gründung einer AG, einer GmbH, einer Genossenschaft und bei jeder Erhöhung des Eigenkapitals solcher Gesellschaften wird eine Abgabe von 1% auf das neu geschaffene Kapital fällig. Kurz gesagt, man besteuert die Investition von Eigenkapital in ein Unternehmen. Diese Emissionsabgabe wird vom Bund bereits seit dem 1. Weltkrieg erhoben. Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital werden Investitionen in Schweizer Unternehmen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Werkplatzes verbessert.
Was die Höhe der Beträge angeht, so betrifft der Vorschlag vor allem Großunternehmen, während es sich hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Unternehmen und ihrer Bedeutung für diese Unternehmen eher um KMU handelt.
Diese Abgabe ist gerade in Zeiten der Rezession besonders belastend für die coronagebeutelten Unternehmer, die ihr Eigenkapital erhöhen müssen: Die Stempelsteuer verzeichnete in den Krisenjahren 2001 (375 Millionen) und 2008 (365 Millionen) Rekordwerte.
In guten Zeiten sind die Einnahmen jedoch viel geringer (2019: 173 Millionen).
Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist ein einfaches und wirksames Instrument, um Unternehmen in der Krise zu stärken, denn viele müssen ihr Eigenkapital aufstocken.
#85 Soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden?
Unsere Haltung
Warum JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital?
Die FDP unterstützt die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelsteuer, weil…
…die Emissionsabgabe auf Eigenkapital Investitionen hemmt.
…die Abschaffung der Emissiosabgabe UNternehmertum belohnt.
…die Abschaffung der Emissionsabgabe die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Schweizer Werkplatz stärkt.